Welche Möglichkeiten gibt es für Vertragsärzte und Krankenhäuser rechtssicher und wirtschaftlich erfolgreich zusammenzuarbeiten?
Die Gestaltung der sektorenübergreifenden Kooperation zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen (Vertrags-)Ärzten ist aufgrund eines Wandels in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Bundessozialgerichts (BSG) komplizierter geworden.
Das vormals beliebte sog. Honorararzt-Modell, im Rahmen dessen Fachärzte in den stationären und/oder ambulanten Einheiten eines Krankenhauses auf Selbstständigen-Basis tätig wurden, birgt erhebliche Risiken. Nach Auffassung des BSG handelt es sich bei Honorarärzten regelmäßig um (unselbstständig) Beschäftigte des Krankenhauses, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Den Krankenhäusern drohen (erhebliche!) Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und der Lohnsteuer. Daneben sieht sich die Klinikleitung auch strafrechtlichen Konsequenzen wegen Sozialversicherungsbetrugs (§ 266a StGB) bzw. wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) ausgesetzt.
Daneben hat der BGH konstatiert, dass ein Honorararzt, der auf Basis eines Kooperationsvertrages für ein Krankenhaus tätig ist, kein Wahlarzt im Sinne der internen Wahlarztkette nach § 17 Abs. 3 Satz 1 KHEntgG sein kann. Dies führt zu einer Unzulässigkeit der Liquidation der erbrachten wahlärztlichen Leistungen.
Für den Krankenhausträger stellt dieser Umstand ein erhebliches Risiko von Vergütungsausfällen bzw. -rückforderungen dar, wenn er wahlärztliche Leistungen von Honorarärzten erbringen lässt und gegenüber den Kostenträgern abgerechnet.
Folglich birgt die Fortführung dieser weitverbreiteten Kooperationsform von Krankenhäusern und (Vertrags-)Ärzten erhebliche beidseitige Risiken. Aus diesem Grund müssen Krankenhäuser aktiv werden, bestehende Kooperationen prüfen und ggf. auf alternative Gestaltungsmöglichkeiten ausweichen.
Ihr Nutzen
Sie erhalten einen praxisorientierten Überblick über aktuelle Grundlagen und Urteile sowie über die Möglichkeiten rechtssicherer Vertragsgestaltung bei der Zusammenarbeit von Krankenhäusern und (Vertrags-)Ärzten im stationären und/oder ambulanten Bereich.
Dabei rückt der erfahrene Referent die einzelnen Zielgruppen der Geschäftsführung/Verwaltung von Krankenhäusern und (Vertrags-)Ärzten in den Mittelpunkt und zeigt auf, wie Sie mögliche Schwachstellen in Ihrem Haus erkennen können, um drohende Rück- und Nachforderungen sowie strafrechtliche Konsequenzen zu verhindern.
Zielgruppen
Mitarbeiter/innen aus der Geschäftsleitung, Verwaltungsleitung, Personalwesen, Controlling, Finanz-/Compliance-/Risikomanagement und Rechtsabteilung in Krankenhäusern und Rehakliniken.
Inhalte
- Kooperation zwischen Krankenhäusern und (Vertrags-)Ärzten: Welche Formen der (sektorenübergreifenden) Zusammenarbeit sind möglich, welche Risiken verbleiben?
- Auswirkungen auf die Abrechenbarkeit wahlärztlicher Leistungen: Pflicht zur Anstellung? Abschluss von Individualvereinbarungen? Gibt es Ausnahmen der Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung?
- Gesetzliche/rechtliche Grundlagen: u.a. Ärztliches Berufsrecht, Krankenhausrecht, Sozialversicherungsrecht und Vertragsarztrecht
- Erläuterungen von Fallkonstellationen und Beispiele aus der Rechtspraxis
Selbstverständlich werden die Themen ständig an die neuesten Entwicklungen und Gesetzgebung angepasst, sodass Änderungen der Seminarinhalte möglich sind.
Referent
Kristian Schwiegk, LL.M, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws (Medizinrecht), Lehrbeauftragter der Hochschule Fulda (Gesundheitswissenschaften), Lübeck