Welche Möglichkeiten der rechtssicheren Gestaltung und zulässigen Abrechnung der erbrachten Leistungen bestehen?
In Zeiten des Fachkräftemangels haben nicht nur stationäre Leistungserbringer im ländlichen Raum zusehends Probleme, ausreichend ärztliches Personal bereit zu halten, um den derzeitigen und künftigen Herausforderungen des Wettbewerbs um stationäre Patienten sowie der Erfüllung der Versorgungsaufträge hinreichend gewappnet zu sein.
Die Gestaltung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit mit ambulanten Leistungserbringern ist aufgrund ausufernder Regulatorik und stetigen Wandels in der Rechtsprechung komplizierter geworden. Das lange Zeit beliebte sog. Honorararzt-Modell, im Rahmen dessen Fachärzte in den stationären und/oder ambulanten Einheiten eines Krankenhauses auf Selbstständigen-Basis tätig wurden, ist kaum noch umsetzbar und birgt erhebliche Risiken. Insbesondere den Krankenhäusern drohen (erhebliche!) Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und der Lohnsteuer. Daneben sieht sich die Klinikleitung auch strafrechtlichen Konsequenzen wegen Sozialversicherungsbetrugs (§ 266a StGB) bzw. wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) ausgesetzt.
Hinzu kommt, dass nach der Rechtsprechung ein Honorararzt, der auf Basis eines Kooperationsvertrages für ein Krankenhaus tätig ist, kein Wahlarzt im Sinne der internen Wahlarztkette nach § 17 Abs. 3 Satz 1 KHEntgG sein kann. Dies führt zu einer Unzulässigkeit der Liquidation der erbrachten wahlärztlichen Leistungen. Für den Krankenhausträger stellt dieser Umstand ein erhebliches Risiko von Vergütungsausfällen bzw. -rückforderungen dar, wenn er wahlärztliche Leistungen von Honorarärzten erbringen lässt und gegenüber den Kostenträgern abgerechnet.
Gleichwohl gibt es weiterhin Möglichkeiten, den Bedarf der stationären Leistungserbringer an ärztlichem Personal durch die Gestaltung von rechtskonformen Kooperationen sicherzustellen.
Ihr Nutzen
Sie erhalten einen praxisorientierten Überblick über aktuelle Grundlagen und Urteile sowie über die Möglichkeiten rechtssicherer Vertragsgestaltung bei der Zusammenarbeit von Krankenhäusern und (Vertrags-)Ärzten im stationären und/oder ambulanten Bereich.
Dabei rückt der erfahrene Referent die einzelnen Zielgruppen der Geschäftsführung/Verwaltung von Krankenhäusern und (Vertrags-)Ärzten in den Mittelpunkt und zeigt auf, wie Sie mögliche Schwachstellen in Ihrem Haus erkennen können, um drohende Rück- und Nachforderungen sowie strafrechtliche Konsequenzen zu verhindern.
Zielgruppen
Mitarbeiter/innen aus der Geschäftsleitung, Verwaltungsleitung, Personalwesen, Controlling, Finanz-/Compliance-/Risikomanagement und Rechtsabteilung in Krankenhäusern und Rehakliniken.
Inhalte
- Kooperation zwischen Krankenhäusern und (Vertrags-)Ärzten: Welche Formen der (sektorenübergreifenden) Zusammenarbeit sind möglich, welche Risiken verbleiben?
- Auswirkungen auf die Abrechenbarkeit wahlärztlicher Leistungen: Pflicht zur Anstellung? Abschluss von Individualvereinbarungen? Gibt es Ausnahmen der Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung?
- Gesetzliche/rechtliche Grundlagen: u.a. Ärztliches Berufsrecht, Krankenhausrecht, Sozialversicherungsrecht und Vertragsarztrecht
- Erläuterungen von Fallkonstellationen und Beispiele aus der Rechtspraxis
Selbstverständlich werden die Themen ständig an die neuesten Entwicklungen und Gesetzgebung angepasst, sodass Änderungen der Seminarinhalte möglich sind.
Referent
Kristian Schwiegk, LL.M, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws (Medizinrecht), Lehrbeauftragter der Hochschule Fulda (Gesundheitswissenschaften), Lübeck