02.10.2026
Krankenhausreform: Hessen legt vorläufige Leistungsgruppen fest
Hessen hat im Zuge der Krankenhausreform die vorläufige Zuteilung von Leistungsgruppen vorgenommen. Während die bisherigen Notfallstandorte sowie die Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin erhalten bleiben sollen, ist bei bestimmten planbaren Spezialeingriffen eine stärkere Konzentration auf ausgewählte Klinikstandorte vorgesehen.


