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Abrechnung von tagesstationären Behandlungen und Hybrid-DRGs

Seit dem 01.01.2024 ist die Abrechnung von Hybrid-DRGs – sektorengleiche Vergütung – nach § 115f SGB V möglich.

Die "Hybrid-DRGs" werden ein weiterer Baustein der sogenannten sektorübergreifenden Versorgung und der Ambulantisierung bisher überwiegend stationär erbrachter Krankenhausleistungen sein.

Die finanziellen Auswirkungen werden je nach Krankenhaus von großer Bedeutung sein, denn mit den Hybrid-DRGs, deren Höhe zwischen dem ambulanten (EBM) und stationärem (DRG) Niveau liegt, verfolgt der Gesetzgeber das Ziel die ambulante Leistungserbringung zu erhöhen.

Das Starterpaket enthält zunächst 12 Hybrid-DRGs, welche ab 2024 verpflichtend abzurechnen sind. Im Hinblick auf die noch in 2024 geplanten weiteren 55 Hybrid-DRGs (u.a. aus der Kardiologie, Gastroenterologie und Neurologie) müssen sich die Krankenhäuser einen Überblick über ihre zukünftige Hybrid-DRG-Situation verschaffen.

 

Seit dem 01.01.2023 ist die Abrechnung tagesstationäre Behandlungen nach § 115e SGB V in den Krankenhäusern möglich. Diese entsprechen einem vollstationären Aufenthalt, allerdings ohne Übernachtung.

 

In unserem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Einführung der tagesstationären Behandlungen, sowie der Hybrid-DRGs und deren Erlösauswirkungen.

Zielgruppen

Mitarbeiter/innen aus dem ärztlichen Dienst, Medizincontrolling, Kodierung, Casemanagement, Verwaltung, Patientenabrechnung, Patienten- und Leistungsmanagement sowie DRG-Beauftragte, Kodierfachkräfte und Dokumentationsassistenten/innen.

Mitarbeiter/innen von Kostenträgern und des Medizinischen Dienstes (MD).

 

Seminarinhalte

Hybrid-DRGs

  • Rechtliche Grundlagen der sektorengleichen Vergütung nach §115f SGB V

  • Leistungskatalog

  • Starterpaket der 12 Hybrid-DRGs

  • Weitere Hybrid-DRGs, welche in 2024 eingeführt werden

  • Bedeutung der indikationsspezifischen Prozedurenliste (OPS-Kodes)

  • Welche Behandlungsfälle können zukünftig über Hybrid-DRGs abgerechnet werden?

  • Wie hoch ist der Erlösrückgang?

  • Wie hoch ist die Erlösdifferenz zwischen EBM, Hybrid-DRG und aG-DRG bzw. tagesstationäre Abrechnung?

  • Auswertung der mit dem Übergangsgrouper 2022/24 bzw. 2023/24 ermittelbaren Hybrid-DRG-Fälle

  • Vergleich mit den bisherigen DRG-Erlösen

  • Potenziale durch die Einführung von Hybrid-DRGs

  • Erweiterung der Ambulantisierung durch Hybrid-DRGs

  • Inhalte der BMG-Verordnung

  • Verbindliche Abrechnung der Fallpauschalen nach Anlage 3c

  • Bedeutung von Haupt- und Nebendiagnosen, OPS, Verweildauer und Pflegegrade

  • Kontextfaktoren

  • Fallbeispiele

 

Tagesstationäre Behandlungen

  • Rechtliche Grundlagen zu Tagesstationäre Behandlungen nach §115e SGB V

  • Leistungskatalog

  • AOP-Katalog / Kontextfaktoren

 

Ausblick auf die zukünftige Entwicklung

 Aktuelle Termine

Online (Zoom) - 11.07.2024

Kurs-Nr. K-24-048 / Freie Plätze

Bitte beachten Sie, dass die Anzahl an Plätze begrenzt ist.

Zeit

13:00 - 16:00 Uhr 

Teilnahmegebühr

290,- € zzgl. MwSt. je Teilnehmer/in

Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM) erhalten einen Nachlass von 50%.

Leistungen

Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigung

Buchung per Fax und online

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