Auf Grundlage des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) aus 2007 besteht seit dem 01.01.2009 eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Gleichwohl weigern sich weiterhin zahlreiche Krankenkassen, die ihnen obliegende Auffangversicherung umzusetzen und für die Kosten von (bisher) nicht bei ihnen versicherten Personen einzustehen. Folge ist, dass sich Leistungserbringer, die Personen ohne bestehende Krankenversicherung (ggf. gar in Notfällen!) behandelt haben, auf ihren Kosten sitzen bleiben. Weitere Rechtsunsicherheit besteht bei Personen, die nicht unter die deutsche Versicherungspflicht fallen (z.B. Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands, EU-/EWR-Bürger, Flüchtlinge oderAsylbewerber).
Ihr Nutzen
Mit diesem Seminar erhalten einen praxisorientierten Überblick über die Möglichkeiten einer effektiven und zielorientierten Rechtsdurchsetzung.
Der erfahrene Referent erläutert, gegenüber welchen Kostenträgern die Abrechnung der betroffenen Leistungserbringer erfolgen kann und welche rechtlichen Voraussetzungen zu beachten sind.
Zielgruppen
Mitarbeiter/-innen aus der Geschäftsleitung, Verwaltungsleitung, Medizincontrolling, Abrechnungswesen, Finanzbuchhaltung, Controlling und Rechtsabteilung in ambulanten und/oder stationären Leistungserbringern (u.a. Krankenhäusern, MVZ’en und Arztpraxen).
Seminarinhalte
- Rechtsgrundlagen der Krankenversicherungspflicht
- Modalitäten der Kostenerstattung
- Erläuterungen von Fallkonstellationen
- Möglichkeiten zur Kostensicherung
- Beispiele und Erfahrungen aus der aktuellen Rechtsprechung/Rechtspraxis
Referent
Kristian Schwiegk, LL.M, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws (Medizinrecht), Lehrbeauftragter der Hochschule Fulda (Gesundheitswissenschaften), Lübeck