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Wahlleistungen und GOÄ-Abrechnungen im Krankenhaus
Persönliche Leistungspflicht / Verhinderung des Wahlarztes / Benennung des ständigen ärztlichen Vertreters / Rechtssichere Wahlleistungsvereinbarung u.v.m.

Welche Vorgaben sind zur Herstellung zulässiger Organisationsstrukturen, Arzt- und Patientenvereinbarungen zu beachten?

 

Die Abrechnungen von Behandlungen auf Basis von Wahlleistungsvereinbarungen und/oder nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird in nahezu jedem deutschen Krankenhaus schon einmal für Diskussionen und ggf. auch (rechtliche) Konflikte gesorgt haben. Im schlimmsten Fall führten Regressverfahren der Kostenträger zu hohen Rückzahlungen oder hochqualifizierte Ärzte verließen im Streit die Einrichtung.

 

Die Ungewissheit über eine ordnungsgemäße und rechtskonforme Handhabung der Abrechnung dürfte nicht zuletzt bestehen nachdem in den vergangenen Jahren einige Urteile der höchsten deutschen Gerichte ergangen sind, die bislang übliche Praktiken als rechtswidrig erachtet haben. Konkret geht es u.a. um die Frage, welche Leistungen von dem in der Wahlleistung angegebenen

(Chef-)Arzt höchstpersönlich erbracht werden können, welche Leistungen delegiert werden können und inwiefern „Honorarärzte“ bzw. interne oder sonstige externe Vertreter benannt und eingesetzt werden können. Darüber hinaus gibt die Rechtsprechung weitere Modalitäten vor, die zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten zu beachten sind.

Ihr Nutzen

Mit diesem Seminar erhalten einen praxisorientierten Überblick über die einzuhaltenden Vorgaben und Möglichkeiten einer rechtskonformen Gestaltung Ihrer Organisation zur Abrechnung von Wahlleistungen bzw. GOÄ-Vereinbarungen.

 

Der erfahrene Referent erläutert, welchen Inhalt die Vereinbarungen mit den Patienten zwingend enthalten müssen, welche Gestaltungsspielräume es gibt und welche weiteren rechtlichen Voraussetzungen zu beachten sind.

Zielgruppen

Mitarbeiter/-innen aus der Geschäftsleitung, Ärztlichen Leitung, Chefarztsekretariat, Verwaltungsleitung, Abrechnungswesen, Controlling, Finanz-/Compliance-/Risikomanagement und Rechtsabteilung in stationären Leistungserbringern (insb. Krankenhäusern).

 Aktuelle Termine

Online (Zoom) - 30.01.2025

Kurs-Nr. K-25-001 / Freie Plätze

Bitte beachten Sie, dass die Anzahl an Plätze begrenzt ist.

Zeit

13:30 - 16:00 Uhr 

Teilnahmegebühr

€ 195,- zzgl. MwSt. je Teilnehmer/in

Leistungen

Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung

Buchung per Fax und online

Seminarinhalte
  • Rechtsgrundlagen der Wahlleistungs-/GOÄ-Vereinbarungen

  • Gestaltungsspielräume/Modalitäten der Vereinbarungen

  • Interne und externe (Haftungs-)Risiken für den Krankenhausträger

  • Erläuterungen von Fallkonstellationen

  • Beispiele und Erfahrungen aus der aktuellen Rechtsprechung/Rechtspraxis

Referent

Kristian Schwiegk, LL.M, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws (Medizinrecht), Lehrbeauftragter der Hochschule Fulda (Gesundheitswissenschaften), Lübeck

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