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Honorarärzte im Krankenhaus
Kompaktseminar

Welche Möglichkeiten gibt es für Vertragsärzte und Krankenhäuser rechtssicher und wirtschaftlich erfolgreich zusammenzuarbeiten?

Insbesondere geht es um die Thematik der Sozialversicherungspflicht und der Abrechenbarkeit wahlärztlicher Leistungen.

Ein Wandel in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Bundessozialgerichts (BSG) führt zu dringendem Handlungsbedarf für die sektorenübergreifende Kooperation zwischen Krankenhäusern und (Vertrags-)Ärzten.

 

Das sog. Honorararzt-Modell, im Rahmen dessen Fachärzte in den stationären und/oder ambulanten Einheiten eines Krankenhauses tätig werden, ohne dass ein Anstellungsverhältnis begründet oder die Fachärzte nur rein als Belegarzt oder Konsiliararzt tätig wurden, steht vor seinem Ende. Nach Auffassung des BSG handelt es sich bei Honorarärzten regelmäßig um (unselbstständig) Beschäftigte des Krankenhauses, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Den Krankenhäusern drohen (erhebliche!) Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und der Lohnsteuer. Daneben sieht sich die Klinikleitung auch strafrechtlichen Konsequenzen wegen Sozialversicherungsbetrugs (§ 266a StGB) bzw. wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) ausgesetzt.

 

Daneben hat der BGH konstatiert, dass ein Honorararzt, der auf Basis eines Kooperationsvertrages für ein Krankenhaus tätig ist, kein Wahlarzt im Sinne der internen Wahlarztkette nach § 17 Abs. 3 Satz 1 KHEntgG sein kann. Dies führt zu einer Unzulässigkeit der Liquidation der erbrachten wahlärztlichen Leistungen.

Für den Krankenhausträger stellt dieser Umstand ein erhebliches Risiko von Vergütungsausfällen bzw. -rückforderungen dar, wenn er wahlärztliche Leistungen von Honorarärzten erbringen lässt und gegenüber den Kostenträgern abrechnet.

 

Folglich birgt die Fortführung dieser weitverbreiteten Kooperationsform von Krankenhäusern und (Vertrags-)Ärzten erhebliche beidseitige Risiken. Aus diesem Grund müssen Krankenhäuser aktiv werden, bestehende Kooperationen prüfen und ggf. auf alternative Gestaltungsmöglichkeiten ausweichen.

 Aktuelle Termine

Online (Zoom) - 06.06.2024

Kurs-Nr. K-24-013 / Freie Plätze

Bitte beachten Sie, dass die Anzahl an Plätze begrenzt ist.

Zeit

09:00 - 16:30 Uhr 

Teilnahmegebühr

€ 390,- zzgl. MwSt. je Teilnehmer/in

Leistungen

Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung

Buchung per Fax und online

Ihr Nutzen

Sie erhalten einen praxisorientierten Überblick über aktuelle Grundlagen und Urteile sowie über die Möglichkeiten rechtssicherer Vertragsgestaltung bei der Zusammenarbeit von Krankenhäusern und (Vertrags-)Ärzten im stationären und/oder ambulanten Bereich.

 

Dabei rückt der erfahrene Referent die einzelnen Zielgruppen der Geschäftsführung/Verwaltung von Krankenhäusern und (Vertrags-)Ärzten in den Mittelpunkt und zeigt auf, wie Sie mögliche Schwachstellen in Ihrem Haus erkennen können, um drohende Rück- und Nachforderungen sowie strafrechtliche Konsequenzen zu verhindern.

Zielgruppen

Mitarbeiter/innen aus der Geschäftsleitung, Verwaltungsleitung, Personalwesen, Controlling, Finanz-/Compliance-/Risikomanagement und Rechtsabteilung in Krankenhäusern und Rehakliniken.

 
Inhalte
  • Kooperation zwischen Krankenhäusern und (Vertrags-)Ärzten: Welche Formen der (sektorenübergreifenden) Zusammenarbeit sind möglich?

  • Erläuterung der Entstehung der Sozialversicherungspflicht

  • Darstellung der Kooperationsformen und der rechtssicheren Vertragsgestaltung (u.a. Grundzüge der Anstellungs-/Dienst- und Kooperationsverträge)

  • Auswirkungen auf die Abrechenbarkeit wahlärztlicher Leistungen: Pflicht zur Anstellung? Abschluss von Individualvereinbarungen? Gibt es Ausnahmen der Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung?

  • Gesetzliche/rechtliche Grundlagen: Ärztliches Berufsrecht, Krankenhausrecht (u.a. BPflV, KHG, KHEntgG), Sozialrecht und Vertragsarztrecht (u.a. SGB IV, SGB V, BMV-Ä und ZV-Ärzte), (Steuer-)Strafrecht (u.a. AO und StGB)

  • Erläuterungen von Fallkonstellationen und Beispiele aus der Rechtspraxis

 

Des Weiteren zeigt der Referent, wie bestehende Kooperationen umgestaltet werde könne und wie bei bereits eingeleiteten Verfahren reagiert werden sollte bzw. diese vermieden werden können:

  • Wie und in welchem Umfang muss die bestehende Kooperation geändert werden?

  • Welche Gestaltungsmöglichkeiten habe ich? (u.a. Differenzierung von Beleg-, Honorar- und Konsiliararzt sowie des Kooperationsarztes und des angestellten Arztes)

  • Welche Kriterien führen zu einer Sozialversicherungspflicht? Gibt es Ausnahmen?

  • Welche Rolle spielt die vereinbarte Honorarhöhe/Vergütung?

  • Wie reagiere ich auf Prüfverfahren der Deutschen Rentenversicherung bzw. der Sozialversicherungsträger?

  • Welche Funktion hat und welche Möglichkeiten bietet die Clearingstelle und das Statusfeststellungsverfahren?

  • Was ist bei der Gestaltung einer Wahlarztvereinbarung zu beachten? Welche Möglichkeiten der Vertretung des Wahlarztes gibt es?

  • Welche Regresse, Nachzahlungen oder sonstige Nachteile drohen? Wie reagiere ich bei der Einleitung dieser Verfahren?

  • Wie arbeite ich die Krise nach und/oder beuge künftigen Rechtstreitigkeiten vor?

 

Selbstverständlich werden die Themen ständig an die neuesten Entwicklungen und Gesetzgebung angepasst, sodass Änderungen der Seminarinhalte möglich sind.

Referent

Kristian Schwiegk, LL.M, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws (Medizinrecht), Lehrbeauftragter der Hochschule Fulda (Gesundheitswissenschaften), Lübeck

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