Patienten OHNE Krankenversicherung
Welche Handlungsmöglichkeiten haben Leistungserbringer zur Kostensicherung?
Auf Grundlage des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) aus 2007 besteht seit dem
01.01.2009 eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Gleichwohl weigern sich weiterhin
zahlreiche Krankenkassen, die ihnen obliegende Auffangversicherung umzusetzen und für die Kosten
von (bisher) nicht bei ihnen versicherten Personen einzustehen. Folge ist, dass sich Leistungserbringer, die Personen ohne bestehende Krankenversicherung (ggf. gar in Notfällen!) behandelt haben, auf ihren Kosten sitzen bleiben.
Weitere Rechtsunsicherheit besteht bei Personen, die nicht unter die deutsche Versicherungspflicht
fallen (z.B. Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands, EU-/EWR-Bürger, Flüchtlinge oder
Asylbewerber).
Ihr Nutzen
Mit diesem Seminar erhalten einen praxisorientierten Überblick über die Möglichkeiten einer
effektiven und zielorientierten Rechtsdurchsetzung.
Der erfahrene Referent erläutert, gegenüber welchen Kostenträgern die Abrechnung der betroffenen
Leistungserbringer erfolgen kann und welche rechtlichen Voraussetzungen zu beachten sind.
Zielgruppen
Mitarbeiter/-innen aus der Geschäftsleitung, Verwaltungsleitung, Medizincontrolling, Abrechnungswesen, Finanzbuchhaltung, Controlling und Rechtsabteilung in ambulanten und/oder stationären Leistungserbringern (u.a. Krankenhäusern, MVZ’en und Arztpraxen).
Aktuelle Termine
Online (Zoom) - 16.04.2024
Kurs-Nr. K-24-009 / Freie Plätze
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl an Plätze begrenzt ist.
Zeit
13:30 - 16:00 Uhr
Teilnahmegebühr
€ 190,- zzgl. MwSt. je Teilnehmer/in
Leistungen
Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung
Buchung per Fax und online
Seminarinhalte
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Rechtsgrundlagen der Krankenversicherungspflicht
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Modalitäten der Kostenerstattung
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Erläuterungen von Fallkonstellationen
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Möglichkeiten zur Kostensicherung
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Beispiele und Erfahrungen aus der aktuellen Rechtsprechung/Rechtspraxis
Referent
Kristian Schwiegk, LL.M, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws (Medizinrecht), Ebner Stolz, Köln