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Patienten OHNE Krankenversicherung
Welche Handlungsmöglichkeiten haben Leistungserbringer zur Kostensicherung?

Auf Grundlage des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) aus 2007 besteht seit dem

01.01.2009 eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Gleichwohl weigern sich weiterhin

zahlreiche Krankenkassen, die ihnen obliegende Auffangversicherung umzusetzen und für die Kosten

von (bisher) nicht bei ihnen versicherten Personen einzustehen. Folge ist, dass sich Leistungserbringer, die Personen ohne bestehende Krankenversicherung (ggf. gar in Notfällen!) behandelt haben, auf ihren Kosten sitzen bleiben.

Weitere Rechtsunsicherheit besteht bei Personen, die nicht unter die deutsche Versicherungspflicht

fallen (z.B. Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands, EU-/EWR-Bürger, Flüchtlinge oder

Asylbewerber).

Ihr Nutzen

Mit diesem Seminar erhalten einen praxisorientierten Überblick über die Möglichkeiten einer

effektiven und zielorientierten Rechtsdurchsetzung.

Der erfahrene Referent erläutert, gegenüber welchen Kostenträgern die Abrechnung der betroffenen

Leistungserbringer erfolgen kann und welche rechtlichen Voraussetzungen zu beachten sind.

Zielgruppen

Mitarbeiter/-innen aus der Geschäftsleitung, Verwaltungsleitung, Medizincontrolling, Abrechnungswesen, Finanzbuchhaltung, Controlling und Rechtsabteilung in ambulanten und/oder stationären Leistungserbringern (u.a. Krankenhäusern, MVZ’en und Arztpraxen).

 Aktuelle Termine

Online (Zoom) - 01.04.2025

Kurs-Nr. K-25-012 / Freie Plätze

Bitte beachten Sie, dass die Anzahl an Plätze begrenzt ist.

Zeit

13:30 - 16:30 Uhr 

Teilnahmegebühr

€ 195,- zzgl. MwSt. je Teilnehmer/in

Leistungen

Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung

Buchung per Fax und online

Seminarinhalte
  • Rechtsgrundlagen der Krankenversicherungspflicht

  • Modalitäten der Kostenerstattung

  • Erläuterungen von Fallkonstellationen

  • Möglichkeiten zur Kostensicherung

  • Beispiele und Erfahrungen aus der aktuellen Rechtsprechung/Rechtspraxis

Referent

Kristian Schwiegk, LL.M, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws (Medizinrecht), Lehrbeauftragter der Hochschule Fulda (Gesundheitswissenschaften), Lübeck

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