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Entlassmanagement im Krankenhaus

Überblick über gesetzliche Regelungen

sowie

aktuelle Herausforderungen für die Praxis

Kompaktseminar

Der Übergang von der stationären Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung ist eine wichtige Phase der Behandlungs- und Versorgungskette. Um hier Versorgungslücken zu vermeiden, sind Krankenhäuser nach § 39 Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) verpflichtet, ein effektives Entlassmanagement zu gewährleisten.

 

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG 2015) wurde das Entlassmanagement umfassend reformiert. Zum einen wurden die bisher begrenzten Möglichkeiten der Krankenhäuser ausgedehnt, Nachbehandlungen zu veranlassen und Leistungen zu verordnen. Verantwortliche Krankenhausärzte können nunmehr Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie für einen Übergangszeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen sowie Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.

 

Der Rahmenvertrag Entlassmanagement ist zum 01. Oktober 2017 für die Krankenhäuser verbindlich geworden. Danach haben Krankenhäuser zur Gewährleistung eines nahtlosen Übergangs der Patienten in die nachfolgenden Versorgungsbereiche durch die Anwendung eines geeigneten Assessments den patientenindividuellen Bedarf für die Anschlussversorgung möglichst frühzeitig zu erfassen und einen Entlassplan aufzustellen. Bei der Aufstellung des Entlassplans erfolgt zugleich die Prüfung der Erforderlichkeit von Anschlussmedikation, fortdauernder Arbeitsunfähigkeit und anderer verordnungs- bzw. veranlassungsfähiger Leistungen (z.B. SAPV, Kurzzeitpflege, Haushaltshilfe). Das Krankenhaus hat gemeinsam mit der Kranken- und Pflegekasse rechtzeitig vor der Entlassung die für die Umsetzung des Entlassplans erforderliche Versorgung zu organisieren, etwa die notwendigen Leistungserbringer zu kontaktieren (z.B. Vertragsärzte, Reha-Einrichtungen, ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeeinrichtungen) und für deren zeitgerechten Einsatz zu sorgen.

 

Des Weiteren stellt die Digitalisierung durch die Vorgaben der Gematik die Krankenhäuser vor weiteren Herausforderungen.

 Aktuelle Termine

Frankfurt - 25.01.2024

Kurs-Nr. K-24-014 / Freie Plätze

Holiday Inn Alte Oper, Mainzer Landstrasse 27, 60329 Frankfurt am Main

München - 04.06.2024

Kurs-Nr. K-24-023 / Freie Plätze

Eurostars Grand Central, Arnulfstrasse 35, 80636 München

Bitte beachten Sie, dass die Anzahl an Plätze begrenzt ist.

Zeit

09:30 - 17:00 Uhr 

Teilnahmegebühr

Präsenz: € 490,- zzgl. MwSt. je Teilnehmer/in

Leistungen

Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Tagungsgetränke, Kaffeepausen und Mittagessen

Buchung per Fax und online

Ihr Nutzen

Sie erhalten einen umfassenden und kompakten Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen zum Entlassmanagement und welche Ansprüche Patienten/innen gegenüber dem Krankenhaus haben und worauf in der Praxis zu achten ist.

Hierzu wird auch auf aktuelle Themen der Gesundheitspolitik eingegangen.

Zielgruppen

Mitarbeiter/innen von Krankenhäusern, welche mit dem Thema Entlassmanagement befasst sind (Ärzte, Sozialdienst, Case Management, Patientenmanagement, Stations- oder Pflegedienstleitungen)

 
Inhalte
  • Rechtliche Rahmenbedingungen des Entlassmanagements

  • Ansprüche der Patienten/innen kennen und damit umgehen

  • Zusammenarbeit mit den Kranken- und Pflegekassen

  • Haftungsfragen für Krankenhäuser

  • Neuregelungen der Heilmittelverordnungen ab dem 1.1.2021

  • Ausfüllhinweise zu Arznei- und Hilfsmittelverordnungen

  • Änderungen bzgl. der digitalen Umsetzung (eAU, eRezept) und die Auswirkungen für die Krankenhäuser

  • Formulare und praktischer Austausch

  • Wesentliche Inhalte des Rahmevertrages Entlassmanagement im Krankenhaus gem. § 39 Abs. 1a SGB B inkl. der jeweils aktuellen Änderungsvereinbarungen

  • Anforderungen des Entlassmanagement / Umsetzungshinweise

  • Ziele des Entlassmanagement

  • Aktuelle Vorgaben zur Digitalisierung des Aufnahme- und Entlassprozesses im Krankenhaus und in der nachstationären Versorgung

  • Datenübermittlung an weiterversorgende Leistungserbringer und Einrichtungen, sowie schriftliche Einwilligung der Patienten und die Wahrung auf freie Arztwahl, sowie die Wahlrechte bei den Leistungen der Pflegeversicherung

  • Überblick über die Telematikinfrastruktur (Vorgaben der gematik)

 

Selbstverständlich werden die Themen ständig an die neuesten Entwicklungen und Gesetzgebung angepasst, sodass Änderungen der Seminarinhalte möglich sind.

Referent

Naseer Khan ist Leiter der Stabsstelle des Vorstandes Zentrales Patientenmanagement und verantwortlich für die Umsetzung des Rahmenvertrags zum Entlassmanagement am Universitätsklinikum Frankfurt.

Khan als erfahrener und zertifizierter Case Manager betrachtet das Entlassmanagement als einen Prozess, der ständig an die Bedürfnisse und die Erwartungen eines Patienten und eines Krankenhauses angepasst werden müssen. Trotz der deutlichen Weiterentwicklung in den letzten Jahren stellt das Entlassmanagement für die Krankenhäuser weiter eine Herausforderung dar.  Das Thema hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen, da sich durch den richtigen Einsatz eines derartigen Steuerungsinstruments ein deutlicher wirtschaftlicher Nutzen für das Krankenhaus und eine optimierte und patientenorientierte Versorgung erzielen lassen.

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